Was ist Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung?
Die Umstellung von Verwaltungsleistungen und internen Abläufen von Papier auf durchgängig digitale Prozesse: Bürgerinnen und Bürger beantragen Leistungen online, Anträge werden ohne Medienbruch in den Fachverfahren bearbeitet, Akten liegen als E-Akte vor. Rechtsrahmen sind vor allem das Onlinezugangsgesetz (OZG) und die E-Government-Gesetze von Bund und Ländern.
Ist die Digitalisierung der Verwaltung ab 2026 Pflicht?
Der gesetzliche Auftrag besteht bereits: Das OZG verpflichtet Bund und Länder seit Ende 2022 zur digitalen Bereitstellung von Verwaltungsleistungen; mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0, 2024) wurde er fortgeschrieben. Zusätzlich gelten seit 01.01.2025 die E-Rechnungs-Empfangspflicht und seit 02.02.2025 die KI-Schulungspflicht nach Art. 4 EU AI Act. Es gibt also keinen einzelnen Stichtag „2026", sondern einen laufenden, bereits geltenden Pflicht-Rahmen.
Welche vier Schritte führen zur digitalen Verwaltung?
Erstens Bestandsaufnahme und Prozess-Analyse, zweitens Priorisierung der Lebenslagen, drittens Anbindung und Umsetzung (ThAVEL/ThKOS, E-Akte, Rathaus-GPT), viertens Schulung und Verstetigung. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Prozesse, dann Daten, dann KI.
Welche Softwarelösungen eignen sich für Kommunen?
Für die Online-Antragstellung die Landes-Plattform ThAVEL/ThKOS, für die Akten-Führung ein DMS bzw. eine E-Akte (DocuWare, ELO, M-Files oder humbee je nach Größe), für den Bürger-Service und interne Wissensarbeit Rathaus-GPT (unsere DSGVO-konforme KI-Plattform). Wir empfehlen herstellerneutral – außer bei humbee und Join, die wir selbst einsetzen.
Was ist die Registermodernisierung und betrifft sie meine Kommune?
Die Registermodernisierung schafft die Grundlage für das Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen und Bürger sollen Nachweise nicht mehrfach vorlegen müssen, weil Behörden benötigte Daten – mit Einwilligung – aus vorhandenen Registern abrufen. Für Kommunen bedeutet das mittelfristig, Fachverfahren registerfähig zu machen. Wir ordnen ein, was das für Ihre konkreten Verfahren heißt.
Was ist EfA-Nachnutzung?
EfA steht für „Einer für Alle": Ein Land entwickelt einen Online-Dienst einmal und stellt ihn anderen zur Nachnutzung bereit. Statt jede Leistung selbst zu bauen, bindet Ihre Kommune fertige EfA-Dienste an. Das ist schneller, günstiger und in Thüringen für bestimmte Anbindungen bis zu 100 % gefördert.
Was unterscheidet z1Digital von der KIV Thüringen?
Die KIV (Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen) ist die technische Plattform-Anbindung des Landes – eng mit dem Freistaat verzahnt. z1Digital fokussiert auf strategische Digitalisierungs-Beratung und KI-Compliance – wir arbeiten komplementär, nicht konkurrierend. Viele unserer kommunalen Mandanten nutzen sowohl KIV (für die Technik) als auch z1Digital (für Beratung und KI).
Bekommen Kommunen wirklich bis 100 % Förderung?
Bei OZG-Einer-für-Alle-Anbindungen (EfA) ja – der Freistaat hat das zugesichert. Bei anderen Projekten typisch 70–80 %. Konkret im Antragsfall prüfen wir das für Ihre Maßnahme.
Können auch Zweckverbände und kommunale GmbHs wie Stadtwerke BAFA nutzen?
Eingeschränkt. Wenn die Kommune mehrheitlich kommunal kontrolliert ist und keine KMU-Definition trifft (z. B. zu groß), greift BAFA nicht. Stadtwerke unter 250 Mitarbeitende und mit Umsatz unter 50 Mio. € können oft als KMU eingestuft werden. Das prüfen wir pro Fall.
Welche DMS empfehlen Sie für eine Stadtverwaltung?
Abhängig von der Größe: Bei sehr großen Verwaltungen (über 200 Mitarbeitende) DocuWare oder ELO mit dezidierter Verwaltungs-Anbindung. Bei kleineren Verwaltungen (unter 100 Mitarbeitende) humbee mit OZG-Anbindung. Bei Stadtwerken DocuWare oder humbee, je nach DATEV-/SAP-Bestand.
Was ist Rathaus-GPT konkret?
Eine Anpassung unserer KI-Plattform CompanyGPT speziell für kommunale Anwendungen: integrierte Wissens-Datenbank mit Verwaltungsakten, OZG-Antragsmustern und kommunal-relevanten Rechts-Texten. DSGVO-konform in eigener Infrastruktur.
Wie schnell läuft eine OZG-Anbindung in einer Kommune?
Pro Lebenslage typisch 6–12 Wochen Anbindungs-Projekt. Inklusive Beratung und Schulung 3–6 Monate. Bei sehr großen Verwaltungen oder vielen parallelen Lebenslagen 6–12 Monate.
Welche KI-Use-Cases empfehlen Sie für eine Kommune?
Drei besonders praxis-relevant: ein Telefonassistent für Routineanfragen (Müllabfuhr, Bewohnerparken, Öffnungszeiten), Dokumente nutzbar machen für die Akten-Suche und ein Schreib-Assistent für Bürger-Korrespondenz und Schreibens-Vorlagen.
Müssen Beamte auch KI-geschult werden?
Ja. Die EU-AI-Act-Schulungspflicht greift unabhängig vom Beschäftigungs-Status. Beamte, Angestellte, ehrenamtlich Tätige – wer KI im Verwaltungs-Kontext nutzt, muss geschult sein.
Wer ist mein Ansprechpartner bei z1Digital für kommunale Themen?
Stefan Lausch (Geschäftsführer) für Strategie, DMS und Förderung. Martin Hofmann (Geschäftsführer) für KI-Themen und Rathaus-GPT.