Förderung

Unsere Beratungsleistungen sind förderfähig

Wir von z1Digital sind akkreditierte Berater beim Qualitätssicherer Ellipsis. Uns stehen damit verschiedene Förderprogramme des Landes und des Bundes zur Verfügung, die unsere KMU-Kunden nutzen können. Bundesweit können wir Förderungen von bis zu 80% für unsere Beratungsleistung anbieten. In Thüringen können über die Förderrichtlinien bis zu 70% unserer (Prozess-)Beratungskosten gefördert werden. Ein wichtiger Vorteil der Akkreditierung ist die vollständige Abdeckung der Förderung für alle Unternehmensarten: von Existenzgründer*innen über „Junge Unternehmen“ und Bestandsunternehmen, bis hin zum „Unternehmen in Schwierigkeiten“ können wir Förderungen für unsere Beratungsleistungen anbieten. Direkt zu den Fördermöglichkeiten.

Alles aus einer Hand

„Damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihr Vorhaben konzentrieren können, stellen wir Ihre passende Förderungslösung zusammen und kümmern uns für Sie um das gesamte Antragsprozedere des jeweiligen Förderprogramms.“

 

Als besonderes Special können wir nun auch das neue Förderprogramm „Digital-Jetzt“ für unsere Kunden anbieten. Hier wird die Digitalisierung des Mittelstands gefördert und enthält vor allem Förderungen von Hard- und Softwareinvestitionen, sowie Schulungen mit einer Förderquote von bis zu 50%.

Ausserdem unterstützen wir Gründer*innen bei der Beantragung des Existenzgründerpass der GFAW. Mit uns können Sie sich vollständig auf Ihre Gründung konzentrieren, und wir kümmern uns um den Rest.

Übersicht Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie alle Förderprogramme, welche für die entsprechende Unternehmensart in Frage kommen. Gefördert werden können nur Unternehmen, die der KMU-Richtlinie entsprechen.

GRÜNDER*INNEN

Thüringen – Gründerrichtlinie 2.1 Unternehmensberater

Was wird gefördert?

Gefördert werden Intensivberatungen für Existenzgründer, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermitteln.

Wie viel wird gefördert?

  • De-minimis Beihilfe
  • Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
  • bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar
  • pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 500,- Euro
  • pro Tagwerk Qualitätssicherung max. 70,- Euro
  • bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall

Regeln für die Förderung

Fördervoraussetzungen sind:

  • Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater bzw. Beratungsunternehmen
  • Beratungsumfang von mindestens 3 Tagwerken (1 Tagwerk = 8 Stunden)
  • Förderausschluss bei Bundesförderung für denselben Zweck
  • die Einbeziehung einer neutralen Einrichtung für die Qualitätssicherung
  • Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrages

     

    Thüringen – Gründerrichtlinie – 2.2 Existenzgründerpass

    Was wird gefördert?

    Mit der Förderung werden Maßnahmen unterstützt, die auf Selbständigkeit, Unternehmertum und Existenzgründungen abzielen. Im Zusammenhang mit dem Aufbau des eigenen Unternehmens und der Sicherung eines Unternehmens bei der Übergabe im Rahmen einer Nachfolge können Beratungen und Qualifizierungen durch Vergabe von Existenzgründerpässen gefördert werden.

    Wie viel wird gefördert?

    • De-minimis Beihilfe
    • Bewilligungszeitraum beträgt bis zu 9 Monaten
    • Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
    • bei Existenzgründungen max. 1.500,- Euro, bei Unternehmensnachfolgen max. 2.100, – Euro
    • Förderung beträgt bis zu 90 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben

    Regeln für die Förderung

    Die beabsichtigte Geschäftsidee soll die Gründung eines Unternehmens bzw. die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sein.

    Fördervoraussetzungen sind:

     

    • Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes in Zusammenarbeit mit einer „fachkundigen Stelle“ (insbesondere IHK; HWK) auf Grundlage der Geschäftsidee.
    • Der Antrag ist vor Beginn der Selbstständigkeit an die GFAW mbH zu richten! Für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Eingang des Antrages bei der GFAW mbH maßgeblich.

     

     

    JUNGE UNTERNEHMEN

    Thüringen – Beratungsrichtlinie – 2.1 Unternehmensberater (ESF)

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Beratungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU in Thüringen vermitteln.

     

    Wie viel wird gefördert?

    • Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
    • pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 400,- Euro
    • pro Tagwerk Qualitätssicherung max. 50,- Euro
    • bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall
    • bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar

     

    Regeln für die Förderung

    Fördervoraussetzungen sind:

    • Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater bzw. Beratungsunternehmen
    • Beratungsumfang von mindestens 3 Tagwerken (1 Tagwerk = 8 Stunden)
    • Förderausschluss bei Bundesförderung für denselben Zweck
    • die Einbeziehung einer neutralen Einrichtung für die Qualitätssicherung
    • Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrages

     

    Bundesweit – „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ des BAFA

    Was wird gefördert?

    Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung von KMU bundesweit.

     

    Wie viel wird gefördert?

    • die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
    • der maximale förderbare Betrag für junge Unternehmen liegt bei 4000€
    • der Fördersatz ist nach Regionen gestaffelt:
      • 80%: neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig
      • 60%: Region Lüneburg
      • 50%: alte Bundesländer mit Berlin und Region Leipzig (ohne Region Lüneburg)

    Regeln für die Förderung

    Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Dies ist durch uns möglich.

     

     

    BESTANDSUNTERNEHMEN

    Thüringen – Beratungsrichtlinie – 2.1 Unternehmensberater (ESF)

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Beratungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU in Thüringen vermitteln.

     

    Wie viel wird gefördert?

    • Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
    • pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 400,- Euro
    • pro Tagwerk Qualitätssicherung max. 50,- Euro
    • bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall
    • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar

     

    Regeln für die Förderung

    Fördervoraussetzungen sind:

    • Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater bzw. Beratungsunternehmen
    • Beratungsumfang von mindestens 3 Tagwerken (1 Tagwerk = 8 Stunden)
    • Förderausschluss bei Bundesförderung für denselben Zweck
    • die Einbeziehung einer neutralen Einrichtung für die Qualitätssicherung
    • Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrages

     

    Bundesweit – „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ des BAFA

    Was wird gefördert?

    Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung von KMU bundesweit.

     

    Wie viel wird gefördert?

    • die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
    • der maximale förderbare Betrag für Bestandsunternehmen liegt bei 3000€
    • der Fördersatz ist nach Regionen gestaffelt:
      • 80%: neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig
      • 60%: Region Lüneburg
      • 50%: alte Bundesländer mit Berlin und Region Leipzig (ohne Region Lüneburg)

    Regeln für die Förderung

    Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.

    UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN

    Bundesweit – „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ des BAFA

    Was wird gefördert?

    Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung von KMU bundesweit.

     

    Wie viel wird gefördert?

    • die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
    • der maximale förderbare Betrag für Unternehmen in Schwierigkeiten liegt bei 3000€
    • der Fördersatz liegt in allen Regionen bei 90%

    Regeln für die Förderung

    Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Dies ist durch uns möglich.

      Akkreditierte Berater

      Wir sind akkreditierte Berater beim Qualitätssicherer Ellipsis des Freistaates Thüringen.

      Unsere individuellen Leistungen bieten wir auch als Pakete für den einfachen Einstieg in die Digitalisierung an.

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