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E-Rechnungs-Pflicht greift in voller Breite
Mandanten haben seit dem 01.01.2025 Empfangs-Pflicht. Ab 2027 (Vorjahres-Umsatz über 800.000 €) oder 2028 (alle übrigen) auch Versand-Pflicht. Das bedeutet für die Kanzlei: Sie müssen Mandanten bei der Umstellung beraten – oder Mandanten suchen sich andere Kanzleien. Mehr dazu auf unserer E-Rechnung-Pillar.