Regel 1
Empfangs-Pflicht: JA
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Wenn ein Geschäftspartner Ihnen eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung schickt, müssen Sie sie annehmen und korrekt verarbeiten. Praktisch heißt das:
- Eine E-Mail-Adresse zum Empfang (kann die normale Geschäfts-Adresse sein)
- Eine Möglichkeit, die strukturierten Daten zu lesen (kostenfrei: Quba-Viewer, ELSTER-Portal)
- GoBD-konforme Archivierung (10 Jahre unveränderbar)